Büromassage

Massagen dienen zur Prävention stressbedingter Krankheiten und können steuerlich geltend gemacht werden (BFH Urteil vom 30.05.2001 - VI R 177/99). Die Büromassage ist als "freiwillige soziale Aufwendung" zu 100% absetzbar (Beschluss des BFH im Dezember 2001 - VI R 177/99). Seit 2009 sind bis zu 500,00€ pro Jahr pro Mitarbeiter als freiwillige Leistung zur Gesundheitsförderung steuerlich abzugsfähig. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot! Sie stellen den Raum und ich bringe die Massagebank zu Ihnen. Ab 3 Personen komme ich zu Ihnen. Ob Sie Ihren Mitarbeitern eine wöchentliche oder monatliche Erholung anbieten möchten oder ein jährliches Gesundheitsevent veranstalten, gerne komme ich zu Ihnen.
Anwendungsdauer: ab 15 Minuten
ab 15 Minuten - ab 20,- €
Referenzen
Kreisverwaltung Elmshorn
Finanzcheck
Johanniter Seniorenanlage Heinrich-Gau